Australien: Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer mit dem „subclass 400” Visum

Die Aufenthaltsdauer in Australien im Rahmen des „subclass 400“ Visums wurde von 3 Monaten auf maximal 6 Monate verlängert.
Die Gültigkeit wird jedoch stets nach dem Ermessen des Departments of Immigration bestimmt, welches nach folgenden neuen Richtlinien arbeitet:

  • Visa für mehr als 3 Monate werden nur ausgestellt, wenn starke wirtschaftliche Anreize vorhanden sind
  • Wenn der Antragssteller in den letzten 12 Monaten bereits Zeit in Australien verbracht hat, so wird das bei der Erteilung eines „subclass400“ Visas ebenfalls berücksichtigt

Vorteile der neuen Regelung

  • Sollte dringend ein „subclass 457“ Visa benötigt werden, jedoch aufgrund von Verzögerungen, die von einer Drittpartei verursacht werden (z.B. fehlende Englischtestergebnisse) nicht ausgestellt werden können, so kann ein „subclass 400“ Visum die Alternative sein.
  •  Das „subclass 400“ Visum kann auch für sporadische Arbeitseinsätze genutzt werden, wie z.B. für interne Audits oder Vorstandstreffen. In Ausnahmefällen darf ein Antragssteller sogar für mehr als 6 Monate innerhalb von 12 Monaten in Australien bleiben.

Starke wirtschaftliche Anreize als Grundlage für die Dauer des „subclass400“ Visums

Der Antragssteller muss eine Einladung der australischen Gesellschaft vorlegen, die folgendes beinhaltet:

  • Art, Umfang und Dauer des Projektes
  • Wichtigkeit des Projekts für das Unternehmen sowie für die Gesellschaft einschließlich der Anzahl der Beschäftigten in diesem Projekt sowie in dem Unternehmen
  • Eventuelle negative Folgen einer Projektunterbrechung, einschließlich Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten der australischen Arbeitnehmer
  • Nachweise, dass die Expertise aus dem Ausland benötigt wird.

Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
E-Mail: gesa.lipke(at)icunet.ag
Telefon: +49 (0) 851 988666-0
Quelle: Ernst & Young