Blaue Karte EU – Gehaltsgrenzen 2017

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie wurde bereits im Jahr 2009 ein neuer Aufenthaltstitel, die Blaue Karte eingeführt.

Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Blaue Karte EU zu beantragen:
- Es muss ein lokaler Arbeitsvertrag vorliegen
- Der ausländische Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein
- Der Antragsteller muss ein gewisses Mindestbruttogehalt bekommen
Das Mindestgehalt wird jährlich neu festgesetzt. Die Gehaltsgrenzen für das Jahr 2017 sind nun erschienen:
Das Mindestbruttogehalt für das Jahr 2017 beträgt in der Regel 50.800 € jährlich bzw. 4.233,33 € monatlich.
Bei Mangelberufen (insb. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie) beträgt das Mindestbruttogehalt 39.624,-€ jährlich bzw. 3.302,-€ monatlich.
Das Immigration-Team der icunet hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Beantragung einer Blauen Karte EU oder eines anderen Aufenthaltstitels benötigen.