Blaue Karte EU – Gehaltsgrenzen 2017

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie wurde bereits im Jahr 2009 ein neuer Aufenthaltstitel, die Blaue Karte eingeführt.

Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Blaue Karte EU zu beantragen:

  1. Es muss ein lokaler Arbeitsvertrag vorliegen
  2. Der ausländische Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein
  3. Der Antragsteller muss ein gewisses Mindestbruttogehalt bekommen

Das Mindestgehalt wird jährlich neu festgesetzt. Die Gehaltsgrenzen für das Jahr 2017 sind nun erschienen:
Das Mindestbruttogehalt für das Jahr 2017 beträgt in der Regel 50.800 € jährlich bzw. 4.233,33 € monatlich.
Bei Mangelberufen (insb. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie) beträgt das Mindestbruttogehalt 39.624,-€ jährlich bzw. 3.302,-€ monatlich.

Das Immigration-Team der icunet hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Beantragung einer Blauen Karte EU oder eines anderen Aufenthaltstitels benötigen.