Blaue Karte EU – Gehaltsgrenzen 2019

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie wurde bereits im Jahr 2009 ein neuer Aufenthaltstitel, die Blaue Karte eingeführt.

Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Blaue Karte EU zu beantragen:

  1. Es muss ein lokaler Arbeitsvertrag vorliegen
  2. Der ausländische Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt sein
  3. Der Antragsteller muss jährlich ein gewisses Mindestbruttogehalt bekommen

Die Gehaltsgrenze wird jährlich neu berechnet und mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019 ändert sich die somit die Mindestgehaltsgrenze für eine Blaue Karte EU:

Das Mindestbruttogehalt für das Jahr 2019 beträgt in der Regel 53.600 € jährlich bzw. 4.466,67 € monatlich.

Bei Mangelberufen (insb. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie) beträgt das Mindestbruttogehalt 41.808€ jährlich bzw. 3.484 € monatlich.

Das Immigration-Team der ICUnet hilft Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Beantragung einer Blauen Karte EU oder eines anderen Aufenthaltstitels benötigen.