Brasilien: Arbeitserlaubnis für Familienangehörige von ausländischen Arbeitskräften mit lokalem Arbeitsvertrag

Angehörige von befristeten Arbeitskräften mit einem temporären Visum Typ RN99 (vormals RN80), die in Brasilien vergütet werden, sind ebenfalls zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis berechtigt. Angehörige von Inhabern anderer temporärer Visa (bsp. Technical Visa) sind davon ausgenommen. Der Antrag erfolgt zudem über einen vereinfachten Prozess.
Angehörige werden in diesem Fall wie folgt definiert:

  1. Mindestens 18 Jahre alt
  2. Ehepartner

Besteht keine eheliche Partnerschaft, ist der Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zu einer Arbeitserlaubnis berechtigt. Dies gilt zum Beispiel, sobald ein Visum für eine eingetragene Partnerschaft (RN77) bewilligt wurde und der Partner polizeilich registriert ist.
Für den vereinfachten Beantragungsprozess sind weder eine beglaubigte Bestätigung eines Hochschulabschlusses noch ein Arbeitgeberschreiben erforderlich. Alle anderen Antragsschritte gleichen dem regulären Beantragungsprozess.
Zu beachten sind zudem folgende Punkte:

  1. Die Arbeitserlaubnis ist an den brasilianischen Sponsor bzw. Arbeitgeber gebunden.
  2. Endet das Visum des Hauptinhabers, verfällt automatisch die Arbeitserlaubnis des Angehörigen.
  3. Sollte der Arbeitgeber des Hauptinhabers den Vertrag auf den Angehörigen erweitern wollen, muss dennoch ein neuer Antrag auf Arbeitserlaubnis eingereicht werden.

Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
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