Brasilien tritt dem Apostillenabkommen der Haager Konferenz bei

Wegfall der Legalisierungspflicht von ausländischen Dokumenten in mehr als 100 Staaten
Ab dem 14. August 2016 müssen in Brasilien amtliche Dokumente aus den Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz (z.B. deutsche Geburtsurkunden) nicht mehr beim zuständigen Konsulat im Entsendungsland beglaubigt werden.

  • Für die Akzeptanz dieser Dokumente ist lediglich eine Apostille der zuständigen Behörde nötig.
  • Bis zum Beitritt der „República Federativa do Brasil“ sind Legalisierungsprozesse wie gewohnt abzuwickeln.
  • Unternehmen profitieren von der Rationalisierung und der damit einhergenden Kosten- und Zeitersparnis der Beglaubigungsprozesse durch die Haager Konferenz.