Das Vereinigte Königreich veranlasst neue Regelung für Wohnungsanmietungen

Ab dem 1. Februar 2016 wird im Vereinigten Königreich eine neue Regelung für Wohnungsanmietungen gelten. Diese Regelung soll illegale Einwanderer davon abhalten private Unterkünfte anzumieten.
Ab Februar 2016 werden Vermieter dazu angehalten den legalen Aufenthaltsstatus der Mieter zu überprüfen. Zudem müssen zukünftige Mieter bereits vor dem Beginn der Wohnungssuche ihren gültigen Reisepass mit korrekt ausgestelltem Visum bei dem Makler vorzeigen. Weitere Strategien zur Überprüfung werden zurzeit noch ausgearbeitet. Fest steht jedoch bereits, dass das Überprüfungsverfahren nur bei neuen Wohnungsanmietungen berücksichtigt wird und nicht bei bereits bestehenden Mietverhältnissen. Bei einer anstehenden Verlängerung eines Mietvertrages wird jedoch ebenfalls der legale Aufenthaltsstatus des Mieters überprüft.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
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Quelle: Icon Relocation