Deutschland: Angabe der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld für 2016

Eltern oder Elternteile, die auch im kommenden Jahr Zuspruch auf Kindergeld erhalten möchten, haben ab dem 1.1. 2016 ihrer Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) sowie die IdNr des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, mitzuteilen. Diese Maßnahme soll künftig sicherstellen, dass Doppelzahlungen vermieden werden können, da für jedes Kind Kindergeld nur einmal ausgezahlt wird.
Es versteht sich, dass Neuanträge für 2016 immer entsprechend die Steuer-Identifikationsnummern enthalten müssen. Eltern(teile), die bereits Kindergeld erhalten, können für 2016 den weiteren Bezug sicherstellen, indem sie ihrer Familienkasse die IdNr mitteilen. Eine telefonische Übermittlung der IdNr ist dabei nicht möglich, um mögliche Fehler bei der mündlichen Angabe zu vermeiden. Die Angabe bei der Familienkasse hat schriftlich zu erfolgen und kann auch, wenn nötig, im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Erfolgt die Nachreichung der Steuer-Identifikationsnummer nicht, ist die Familienkasse gesetzlich verpflichtet, die Kindegeldzahlung aufzuheben und bereits getätigte Kindergeldzahlungen seit dem 1. Januar 2016 zurückzufordern.
Die Regelung gilt unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes und de facto auch für alle Kinder, die vor dem 1.Januar 2016 geboren worden sind, auch wenn es die IdNr an sich erst seit 2008 gibt.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre finden Sie außerdem auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Eine weitere Möglichkeit, die Steuer-Identifikationsnummer zu erfragen, haben Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern (schriftliche Mitteilung).
Ratsam ist, den Kindergeldantrag erst zu stellen, nachdem Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt wurde.
Sollte ihr Kind im EU-Ausland leben und keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer besitzen, haben Sie unter Umständen dennoch einen Anspruch auf Kindergeld. Die Identität ist entsprechend auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, 2015
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