Eine Herausforderung für gleichgeschlechtliche Partner: der Umzug nach Deutschland

Wenn Sie und Ihr Partner sich zu einem Umzug nach Deutschland entschließen, können Schwierigkeiten auf Sie zukommen, insbesondere bei der Bewerbung um eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Heiratsurkunde ist in jedem Fall verpflichtend, jedoch müssen sich gleichgeschlechtliche Partner ihre Heiratsurkunde noch zusätzlich in Deutschland bestätigen lassen.
Sind beide Partner EU-Bürger, kommen keine gesonderten Regelungen bezüglich der Immigrationspapiere zur Anwendung. Falls jedoch einer der Partner nicht Bürger der EU ist, kann es zu Herausforderungen kommen. Das deutsche Immigrationsrecht besteht auf folgende Einschränkung: Unverheiratete Partner erhalten in der Regel kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung. Eine Heiratsurkunde ist grundlegend, um eine Genehmigung für begleitende Partner zu erhalten.
Hinzu kommt, dass die Heiratsurkunde gleichgeschlechtlicher Partner in Deutschland möglicherweise rechtlich nicht anerkannt wird. Die Anerkennung dieser Papiere erfolgt in der Regel während der Bewerbung um Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen und wird durch das lokale Ausländeramt im zukünftigen Wohnort des Paares durchgeführt.
Das Ergebnis kann sein, dass die Heiratsurkunde nicht anerkannt wird, weil sie nicht den geltenden rechtlichen Regelungen in Deutschland entspricht. In diesem Falle müssen sich gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Deutschland offiziell eintragen lassen, um für den begleitenden Partner ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Eine gleichgeschlechtliche Ehe wird nach deutschem Recht als „eingetragene Lebenspartnerschaft“ bezeichnet.
Der rechtliche Rahmen
Seit August 2001 erlaubt das deutsche Gesetz eingetragene Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben – es bleiben jedoch einige Punkte, die trotzdem anders behandelt werden. Vorteile, die sowohl für eingetragene Lebenspartnerschaften als auch für Ehegatten gelten, ergeben sich in der  Krankenversicherung, Rentenversicherung und im Erbschaftsrecht.
Hinzu kommen die oben genannten Vorteile bei der Einwanderung. All diese Vorteile können nicht von Paaren in Anspruch genommen werden, die nicht gesetzlich getraut sind. Eingetragenen Lebenspartnerschaften werden hingegen keine Ermäßigungen bei der Einkommenssteuer gewährt und auch bei Kinderadoptionen gelten nicht die gleichen Vorteile. Eine Trennung wird bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen gleich behandelt. Nach einer Trennung über die Dauer von zwölf Monaten kann die Scheidung schließlich durch einen Anwalt eingereicht werden.