Geänderte Bestimmungen zur Beantragung von Arbeitslizenzen und Arbeitsgenehmigungen in Shanghai

Das Shanghai Labor Bureau hat am 01. April 2016 neue Bestimmungen zur Beantragung von Arbeitslizenzen und Arbeitsgenehmigungen erlassen, die einen direkteren und strafferen Beantragungsprozess ermöglichen sollen. Die Änderungen gelten sowohl für die Beantragung von neuen Lizenzen/Genehmigungen als auch für die Verlängerung, Abänderung und Aufhebung von bestehenden Arbeitsgenehmigungen.

1. Grundsätzlich müssen Shanghaier Unternehmen ab sofort beim Labor Bureau registriert und für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer qualifiziert sein. Hiermit einher geht ein komplexer Verifizierungsprozess, an dessen Ende die Ausstellung einer „Company User Card“ steht.

2. Firmen, die sich ab sofort bei der Shanghai Chamber of Commerce registrieren lassen, müssen mit einem eigenen Büro in Shanghai physisch vertreten sein und für ihre chinesischen Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

3. Arbeitslizenzen und Arbeitsgenehmigungen können ab sofort nur noch mit der firmeneigenen „Company User Card“, nicht mit der agentureigenen „User Card“ beantragt werden.

Mit Verzögerungen im Einwanderungsverfahren ist zu rechnen.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens.

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