Israelisches Innenministerium verlängert die Kurzzeit-Arbeitserlaubnis

Wer kurzfristig geplante Geschäftsreisen in Israel vornehmen möchte kann beim israelischen Innenministerium eine 45-tägige Kurzzeit-Arbeitserlaubnis (45-day SEA) beantragen. Diese Beantragung sollte in der Regel von der Firma, bei der der Einreisende zu Gast ist, beantragt werden.
Mit dieser Arbeitserlaubnis ist es möglich insgesamt 45 Tage im betreffenden Kalenderjahr beruflich in Israel tätig zu sein. Die Bearbeitungszeit der Arbeitserlaubnis beträgt 6 bis 8 Tage nach Antragsstellung. Sobald es vom israelischen Innenministerium genehmigt wurde, können die Personen unmittelbar mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Israel beginnen. Unter Umständen ist es ebenfalls möglich, eine Arbeitserlaubnis mit mehrfacher Einreise zu erhalten.
Bisher konnten Personen aus dem Ausland lediglich 30 Tage mit einer SEA-Arbeitserlaubnis in Israel arbeiten (30-day SEA). Seit dem 25. Oktober 2015 wird es Personen mit dem neuen 45-day SEA Programm ermöglicht für 45 Taege beruflich in Israel tätig zu sein. Diese Regelung ist bis zum 31.07.2016 gültig.
Quelle: Ocean Relocation