Kanada – Mehr Informationen vom Arbeitgeber

Das kanadische Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung (CIC) hat eine neue Arbeitseinhaltungsvorschrift innerhalb des „International Mobility Program’s“ herausgegeben.
Basierend auf der neuen Regelung müssen Arbeitgeber zukünftig ein sogenanntes Arbeitgeberinformations & -bestätigungsformular ausfüllen bevor sie einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung für einen ausländischen Arbeitnehmer stellen. Diese Neuerung trat am 21. Februar 2015 in Kraft.

Das neue Verfahren bezieht sich auf die „Labour Market Impact Assessment Exempt work permits“. Darunter fallen u.a. die „intra-company-transfers“. Die vom Arbeitgeber bereitgestellte Information gilt als Basis für zukünftige Kontrollen bei eben diesen.

Folgende Informationen müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden:
–    Name, Adresse, Kontaktinformation
–    Geschäftsnummer
–    Relevante Informationen zur An- / Einstellung bzw. zum Arbeitsverhältnis
–    Informationen, die den Gebrauch der „LMIA-Exemption“ bestätigen
–    Stellenangebot
–    $230 Gebührenübernahme des Arbeitgebers
Die Gebühr sowie die Informationen zum Arbeitsverhältnis müssen bereitgestellt werden bevor der ausländische Arbeitnehmer den Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellt. Sollten diese Bedingungen nicht eingehalten werden, wird der Antrag abgelehnt.

Die neue Vorschrift stellt sicher, dass die Regierung die Information über die Beschäftigungslage direkt vom Arbeitgeber erhält. Das wiederum ermöglicht eine genauere Überprüfung, ob die Voraussetzungen für das „International Mobility Program“ eingehalten werden. Die Regierung versucht damit ihren Einfluss auf die Arbeitgeberkontrollen auszubauen. Diese werden zukünftig ohne Ankündigung durchgeführt.

In den Kontrollen wird verlangt, dass die Arbeitgeber Dokumente bereitstellen, die eine Einhaltung des Stellenangebotes (inklusive Gehaltsabrechnung und Steuerbescheid, Zeitkarten, Verantwortungsbereiche des ausländischen Arbeitnehmers, Arbeitsplatz und andere Amtspapiere) beweisen. Das Ministerium darf außerdem die ausländischen Arbeitnehmer befragen, um den Einhaltungsgrad der Regelung zu bestimmen.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens.
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