Peking: Keine Ausnahmegenehmigungen in der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen

Bitte beachten Sie, dass die Beijinger Einwanderungsbehörde einer neuen Leitung untersteht.
Die neuen internen Anweisungen geben vor, ab sofort keine Abweichung von den bisherigen Einwanderungsbestimmungen zuzulassen. Das bedeutet, dass die folgenden Kriterien auf alle neu nach Beijing entsandten Mitarbeiter ausnahmslos Anwendung finden:

  • Keine Genehmigung für Antragssteller ohne Universitätsabschluss
  • Keine Genehmigung für Antragssteller mit weniger als 2 Jahre Arbeitserfahrung
  • Strikte Einhaltung der maximalen Altersgrenze ( für Männer 60 Jahre, für Frauen 55 Jahre)

Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke: E-Mail:gesa.lipke(at)icunet.agTelefon: +49 (0) 221 97661-0

Quelle: Ark Relocation