Sie wollen nach Russland ziehen? Dann sollten Sie Russisch lernen!

Im Januar 2015 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches ausländischer Staatsangehörige verpflichtet ein Grundwissen der Russischen Sprache, – Geschichte sowie über die Grundsätze der Legislatur Russlands vorzuweisen, um nach Russland einwandern zu dürfen.
Dieses Zertifikat wird von allen ausländischen Staatsbürgern gefordert, die einen Antrag auf eine temporäre oder permanente Aufenthaltsgenehmigung, eine Patent oder eine Arbeitserlaubnis stellen. Um das benötigte Zertifikat zu bekommen, muss ein Examen (inklusive des TORFL, „Test über Russisch als Fremdsprache“)  in Russland oder an einer dafür zugelassenen Bildungseinrichtung im Ausland bestanden werden.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss der Nachweis bei der lokalen Behörde des Federal Migration Service innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden. Erfolgt dies nicht, wird die Arbeitserlaubnis zurückgenommen bzw. der Antrag abgelehnt.
Diejenigen ausländischen Staatsbürger, die ihre Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis bereits vor dem 1. Januar 2015 erhalten haben, müssen den Nachweis über ihre Russland-Kenntnisse erst erbringen, wenn Sie eine Erneuerung beantragen.
Unbedingt zu beachten ist, dass dieses neue Gesetz nicht für hoch qualifizierte Spezialisten (HQS) zutrifft, sofern bereits ein lokaler Arbeitsvertrag vorliegt. Davon ausgenommen sind zudem Vollzeit-Studenten an einer staatlich zugelassenen Bildungseinrichtung oder Bildungsorganisation in Russland. Die Ausnahmeregelung gilt zudem auch für Journalisten, die für Organisationen arbeiten, die Massenmedien in einer Fremdsprache produzieren.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke: E-Mail:gesa.lipke(at)icunet.agTelefon: +49 (0) 221 97661-0