Striktere Überwachung Bewerbungsprozedur für Aufenthaltsgenehmigungen

Seit dem 1. Oktober 2015 benötigt das Shanghai Entry & Exit Administration Bureau bei allen Bewerbungen für eine Aufenthaltsgenehmigung die folgenden Dokumente im Original:

–    Die Geschäftslizenz des Arbeitgebers
–    Organization code certificate
–    Zulassungszertifikat (Bei Zweigniederlassungen nicht vorhanden)

Während das Vorzeigen dieser Dokumente im Original auf der offiziellen Website der Einrichtung schon immer gefordert war, reichte es in der Praxis bisher, entsprechende Kopien einzureichen. Der leitende Beamte der Einrichtung möchte diese Vorgabe allerdings in der Zukunft strenger durchsetzen, um den Informationen der offiziellen Regierungswebsite zu entsprechen.

Auf Grund der besonderen Wichtigkeit und Vertraulichkeit der Dokumente, wird unser Partner vor Ort den Prozess bereits im Voraus mit den jeweiligen Personalabteilungen koordinieren. So soll eine Verzögerung im Immigrationsprozess vermieden werden. Einige Personaler haben den Wunsch geäußert, unseren Partner vor Ort beim Vorzeigen der Originaldokumente zu begleiten. Wir weisen Sie entsprechend darauf hin, dass wir die Verfügbarkeit der Personaler beim Aufstellen des Immigrationsplans für die Assignees von nun an mitberücksichtigen müssen.