Südafrika: Ein- und Ausreise mit minderjährigen Kindern

Ab Juni 2015 müssen Eltern, die mit minderjährigen Kindern nach Südafrika ein- oder ausreisen eine vollständige Geburtsurkunde des Kindes mit sich führen. Es muss sich um das Original oder eine beglaubigte Kopie handeln.
Sollte nur ein Elternteil mit dem Kind reisen, muss außerdem eine Erklärung des anderen in der Geburtsurkunde aufgeführten Elternteils vorgezeigt werden, in welchem der nicht reisende Elternteil die Reise des Kindes genehmigt.
Es muss zudem eine Passkopie des nicht reisenden Elternteils beigefügt werden. Die Erklärung muss ebenfalls notariell beglaubigt sein und darf nicht älter als vier Monate sein.
Diese Forderung soll der hohen Zahl an Kindesentführungen und dem Kinderhandel entgegenwirken.
Die Forderung betrifft sowohl südafrikanische Staatsbürger, als auch ausländische Staatsbürger.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
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