Südafrika: Keine lokale Krankenversicherung mehr bei Study Visa für minderjährige Kinder

Bislang musste für minderjährige Kinder von Expatriates eine lokale Krankenversicherung in Südafrika abgeschlossen werden, damit für das schulpflichtige Kind ein Study Visa beantragt werden konnte.
Die ist nicht mehr länger nötig. Für die Beantragung eines Study Visa reicht nunmehr der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung.
Diese neue Regelung gilt nicht für Antragssteller, die älter als 18 Jahre sind.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
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