Update zu den neuen Visarichtlinien für Ausländer in China

Am 3. Mai 2013 veröffentlichte die Einwanderungsbehörde der VR China einen Entwurf neuer Einreiseregelungen und –richtlinien. Diese werden voraussichtlich zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Die neuen Richtlinien haben spürbare Auswirkungen auf das aktuelle Antragsverfahren für Visa in die VR China, welches nun noch komplexer wird. Unten stehend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelungen:

Neue Visakategorien

  • Ein neues R Visum ist verfügbar für erfahrenes hochrangiges Personal aus dem Ausland. Sowohl Visa für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 180 Tage) als auch für Langzeitaufenthalte (bis 5 Jahre) sind in dieser Kategorie verfügbar.
  • Ein neues M Visum wird das aktuelle F Visum ersetzen und richtet sich an Ausländer, die für eine kurzfristige Geschäftstätigkeit nach China reisen.
  • Das aktuelle F Visum bezieht sich fortan ausschließlich auf nicht-kommerzielle Aufenthalte und Besuche, die z.B. wissenschaftlichen, pädagogischen oder kulturellen Zwecken dienen.
  • Ein neues Q Visum ermöglicht es Familienmitgliedern ihre Verwandten in China zu besuchen. Dieses Visum ist vor allem für Kinder über 18 Jahren relevant, die ihre Familie im Ausland begleiten.
  • Ein neues S Visum ist für Ausländer vorgesehen, die aus privaten Gründen nach China reisen, z. B. Hochzeit, Adoption oder aus medizinischen Gründen.
  • Das aktuelle Z Visum wird ab sofort in 2 verschiedene Kategorien unterteilt (Z1 und Z2 Visum), in denen Kurzzeit- und Langzeitaufenthalte (mehr bzw. weniger als 90 Tage) in China unterschieden werden.

Bitte beachten Sie, dass sich mit diesen Änderungen die Bearbeitungszeiten für die meisten Visa erheblich verlängern können (z.B. 7 Tage für ein Z-Visum). Zusätzlich wird es auch Änderungen im Verlängerungsprozess und im Zeitplan geben.
Gute Neuigkeiten für Visaanträge und Verlängerungen, die innerhalb Chinas gestellt werden: Solange sich der Pass bei den Einwanderungsbehörden befindet, erhält der/ die Assignee nun ein „Reisedokument für Ausländer“, mit welchem er/sie innerhalb des Festlands China reisen darf.
Striktere Gesetzeskontrollen
Bitte beachten Sie, dass mit den neuen Vorschriften illegale Aufenthalte (z.B. bei Aufenthalten, die über die Gültigkeit des Visums hinaus gehen), illegale Beschäftigungen (z.B. Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis oder über deren Gültigkeitsbereich hinaus) und Verzögerungen bei der Registrierung hart bestraft werden. Assignees und deren Unternehmen, welche die Einreisebestimmungen verletzen, drohen zum einen Geldstrafen zwischen 2.000 RMB und 20.000 RMB sowie Freiheitsstrafen von 10 bis 15 Tagen. Ausländer, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in China aufhalten, müssen damit rechnen, des Landes verwiesen zu werden und dürfen innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht wieder nach China einreisen.
Auch wenn die Visabestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, wird die ICUnet.AG Sie natürlich bei jedem Schritt Ihres des Bewerbungsverfahrens unterstützend begleiten um eine vollständige Compliance zu gewährleisten. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an:
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