Aktuelle Visainformationen zu China

Einige chinesische Botschaften in Europa haben die Bearbeitung von Anträgen für Z-Visa eingeschränkt.
Nach Informationen von zuständigen Visainstitutionen in China kann man davon ausgehen, dass diese Einschränkung für Antragsteller aus folgenden Ländern gilt: Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Portugal, Spanien, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Griechenland, die Tschechische Republik, Estland und Österreich.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht abschätzen, wie lang die Restriktionen dauern. Für die erfolgreiche Entsendung von Mitarbeitern empfehlen wir, genug Zeit für die Visaanträge einzukalkulieren. Die offizielle Bearbeitungszeit für Visa beträgt vier Tage – die Praxis zeigt aber, dass Bearbeitungszeiten von zehn bis 14 Tagen keine Seltenheit sind. Einen Express-Service gibt es nicht mehr.
Einreise- und Visa-Informationen für China
Für die Einreise nach China wird ein Reisepass benötigt, der mindestens sechs Monate nach Beendigung der Reise gültig sein muss und mindestens eine leere Seite hat. Weiterhin muss das Antragsformular vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein und ein Lichtbild enthalten. Generell besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht. Wichtig ist, dass das Visum rechtzeitig vor der Einreise bei einer der chinesischen Konsularabteilungen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg oder München beantragt und eingeholt wird.
Für Touristen ist ein L-Visum mit einmaliger Einreise möglich und berechtigt für den Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Eine Verlängerung in China um weitere 30 Tage ist möglich.
Herausforderungen im Entsendeprozess
Grundsätzlich benötigt jeder Geschäftsreisende ein Business Visum (F-Visum), welches nur mit einem Einladungsschreiben aus China beantragt werden kann. Mitarbeiter, die nicht nur Geschäftsreisen tätigen, sondern einen festen Arbeitsplatz vor Ort haben, zeichnungsbefugt und über einen längeren Zeitraum vor Ort sind, müssen ein Z-Visum beantragen, mit dem sie vor Ort eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Dieses Z-Visum kann nur mit einem gültigen, in China durchgeführten Gesundheitscheck sowie einem chinesischen Arbeitsvertrag und diverser Einladungsschreiben aus China beantragt werden.
Eine Besonderheit in China stellt die Meldepflicht für Reisende dar: Ausländer müssen sich bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort bei der lokalen Polizei melden. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen; häufig übernehmen dies Hotels.