Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der ICUnet.group

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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der ICUnet.group

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die ICUnet Group bietet ein umfangreiches Portfolio aus interkultureller Beratung und Kompetenzentwicklung sowie Relocation-Dienstleistungen an. Für sämtliche in diesem Zusammenhang von der ICUnet Group zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Beratungs- und Dienstleistungen vorbehaltlos ausführen, ohne diesen zuvor ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Diese Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ihm gegenüber auch für alle künftigen Beratungs- und Dienstleistungen der ICUnet Group, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der ICUnet Group sind hinsichtlich Preise, Mengen und Lieferzeiten unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder hiervon unabhängig mit der unmittelbaren Auftragsausführung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, insbesondere über diesen Weg Vertragserklärungen abgeben, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung nach folgender Maßgabe an: In jeder E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Insoweit muss jede E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

§ 3 Leistungsumfang
1. Die vertraglichen Pflichten der ICUnet Group werden durch das jeweilige schriftliche Angebot der ICUnet Group, den darin enthaltenen Preisen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bestimmt.
2. Eine Vertretung des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers durch die ICUnet Group bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers beinhalten, schließt die ICUnet Group aus, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Die ICUnet Group ist berechtigt ihre Dienstleistung auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig der ICUnet Group zur Verfügung stellt.
2. Die ICUnet Group haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen sowie durch nicht eingehaltene Termine des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers zurückzuführen sind.
3. Alle dem Auftraggeber von der ICUnet Group zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Verwendung interner Zwecke. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der ICUnet Group gestattet.

§ 5 Preise
1. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 30 Kalendertage gültig und beinhalten keine MwSt., sonstige Steuern, Fahrt- und Übernachtungskosten, behördliche Gebühren, Übersetzungskosten, Speditionskosten, Gebühren des Immobilienmaklers, Mietzinszahlungen etc., sofern zwischen dem Auftraggeber und der ICUnet Group keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Verauslagte Kosten Dritter werden gegen Beleg mit einer Handling Fee in Höhe von 7% in Rechnung gestellt.
2. Für Zahlungen im Rahmen der Budgetverwaltung wird eine Handling Fee in Höhe von 7% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 15,- Euro pro Beleg, erhoben. In Rechnung gestellte Beträge werden zum Tageskurs von der lokalen Währung in € umgerechnet.
3. Für Serviceleistungen, die auf Wunsch an einem arbeitsfreien Tag erbracht werden, wird ein Kosten-Aufschlag von 50% berechnet. (Non-office-Aufschlag)
4. Sonstige Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
5. Sofern die ICUnet Group Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.
6. Sofern der Umrechnungskurs „lokale Währung – Euro“ im Zeitraum zwischen Angebotsdatum und Rechnungsdatum um mehr als 3% zu- oder abnimmt, behält sich die ICUnet Group vor, die Gebühren entsprechend anzupassen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung der ICUnet Group erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags.
2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen und Auslagen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages bei der ICUnet Group eingehen. Landesspezifische Gebühren und Steuern, z.B. Quellensteuer trägt der Auftraggeber. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich die ICUnet Group vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines mit der verspäteten Zahlung verbundenen darüber hinausgehenden Schadens.
3. Der Vergütungsanspruch der ICUnet Group besteht unabhängig von Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Dienstleistungsempfänger, insbesondere infolge deren eigenmächtigen Maßnahmen, entstehen.
4. Die ICUnet Group behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe vor Auftragsausführung zu verlangen sowie Zwischen- und Vorschussrechnungen zu erstellen.
5. Im Falle einer unbegründeten Kündigung nach Vertragsabschluss, trägt der Auftraggeber jegliche anfallende Stornokosten.
6. Wenn bei dem Auftraggeber kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, ist die ICUnet Group berechtigt, alle entsprechenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn die ICUnet.group Wechsel oder Schecks angenommen hat. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen an die ICUnet Group in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist die ICUnet.group in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Stornierungsregelung
1. Die Stornierung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post, Fax oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der ICUnet Group maßgeblich.
2. Bei Stornierung von Beratungsleistungen zwischen 20 und 15 Werktage vor dem vereinbarten Termin werden 30% der vereinbarten Gesamtkosten fällig zuzüglich etwaiger entstandener Stornogebühren für Flug, Hotel etc. sowie angefallene Reisekosten des Beraters zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
2.1 Bei Stornierungen zwischen 14 und 6 Werktagen vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Gesamtkosten fällig zuzüglich etwaiger entstandener Stornogebühren für Flug, Hotel etc. sowie angefallene Reisekosten des Beraters zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
2.2 Bei Stornierung innerhalb der letzten 5 Werktage werden 80% der vereinbarten Gesamtkosten fällig zuzüglich etwaiger entstandener Stornogebühren für Flug, Hotel etc. sowie angefallene Reisekosten des Beraters zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
2.3 Bei Nichterscheinen der angemeldeten Teilnehmer berechnet die ICUnet Group 100% der vereinbarten Gesamtkursgebühren zuzüglich etwaiger entstandener Stornogebühren für Flug, Hotel etc. sowie angefallene Reisekosten des Beraters zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Eine nur zeitweise Anwesenheit der angemeldeten Teilnehmer an einem Beratertag berechtigt nicht zur Preisminderung.
2.4 Bei Stornierung der Teilnahme an offenen Trainingsveranstaltungen der ICUnet Group zwischen 20 und 6 Werktage vor dem vereinbarten Termin werden 50% der vereinbarten Gesamtkosten fällig zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bei Stornierung innerhalb der letzten 5 Werktage oder Nichterscheinen werden 100% der vereinbarten Gesamtkosten fällig zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
2.5 Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale oder kein Schaden entstanden ist. Statt der Pauschale kann der Auftragnehmer die ihm zustehende Vergütung auch konkret berechnen, nach dem ihm entstandenen Aufwand unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtpreise des Angebots.
3. Bei Stornierung anderer beauftragter Dienstleistungen (z.B. Relocation- und Immigrationdienstleistungen) werden die effektiv angefallenen Stunden, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 15% und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Der Bearbeitungszuschlag beträgt jedoch mindestens 95,- Euro.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der ICUnet Group ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 9 Haftung
4. Unbeschränkte Haftung: Die ICUnet Group haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ICUnet Group bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
5. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die ICUnet Group nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Die ICUnet Group haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen der ICUnet Group sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.
7. Die ICUnet Group haftet ebenso nicht für Übersetzungen, die auf Wunsch des Auftraggebers von der ICUnet Group vorgenommen oder auftragsgemäß externen Fachübersetzern übertragen werden.

§ 10 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
2. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Die ICUnet Group wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.
2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern der ICUnet Group und dem beauftragten Dienstleister, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.
3. Alle Mitarbeiter der ICUnet Group sowie die von uns beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesschutzgesetzes verpflichtet.
4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.

§ 13 Interkulturelle Beratung und Kompetenzentwicklung
Durchführungsort- und -zeit
Soweit nicht anders vereinbart, finden interkulturelle Beratungen und Kompetenzentwicklungen montags bis freitags, in der Zeit von 9.00-17.00 Uhr inkl. Pausen, statt. Die ICUnet Group kann hierfür auf Wunsch Räumlichkeit zur Verfügung stellen, abhängig von bestehenden Kapazitäten. Alle hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten für Raummiete und Verpflegung übernimmt der Auftraggeber nach Beleg oder als Pauschalbetrag.

§ 14 Software-Lösungen (E-Learning, Interkulturelle Potenzialanalyse, ICU neXt Destination)
1. Rechte der ICUnet Group und des Auftraggebers
Die ICUnet Group behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht an der Software gemäß Vereinbarung.
2. Eigenverantwortlichkeit des Auftraggebers für Installation, Schulung und Einweisung
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die ICUnet Group als auch Schulung und Einweisung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen werden gesondert berechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3. Rechte an Inhalten
Das ICUnet Group Portal ICU neXt Destination wird auf einem an das World Wide Web (www) angebundenen Internet-Server zur Nutzung im Online-Zugriff bereitgestellt. Die Verfügbarkeit des Servers beträgt 99,5% im Monatsmittel. Leistungsort ist der Standort des Internet-Servers in Nürnberg. Übergabepunkt für die Leistungen der ICUnet Group an den Nutzer ist die Schnittstelle zwischen dem internen Betriebsnetz der ICUnet Group in Nürnberg und dem öffentlichem Datennetz (Internet).
4. Sicherheitspflichten des Nutzers
Der Nutzer ist zur Geheimhaltung der Zugangsberechtigung/Passwörter verpflichtet. Weiterhin ist er verpflichtet, die notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um die Kenntnisnahme Unbefugter von Zugangsberechtigung und Passwort zu verhindern, insbesondere durch regelmäßige Änderung des Passworts. Hat der Nutzer den Verdacht oder Anhaltspunkte dafür, dass Zugangsdaten Unbefugten zugänglich geworden sind oder von Unbefugten verwendet werden, ist er verpflichtet, die ICUnet Group unverzüglich zu informieren, damit der betroffene Nutzer-Account gesperrt wird.
5. Datenschutz
Die anonyme Nutzung der Software-Lösungen ist nicht gestattet, da die Nutzung vom Vorliegen einer vom Nutzer nachzuweisenden Berechtigung abhängig ist. Die ICUnet Group wird nutzerbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und in dem Umfang erheben, speichern und verarbeiten, wie es die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags erfordert.
6. Abnahmeerklärung und Fehlermeldung
Von der ICUnet Group auftragsgemäß installierte Produkte wird der Auftraggeber gemeinsam mit einem Mitarbeiter der ICUnet Group unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er der ICUnet Group unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der ICUnet Group ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
7. Lizenzlaufzeit und Kündigung
Die ICUnet Group vergibt Lizenzen für die Nutzung der E-Learning Tools sowie des Portals ICU neXt Destination. Sofern die Lizenzen nicht zeitlich und technisch begrenzt sind und nicht durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss bis drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich durch den Auftraggeber mitgeteilt werden.
8. Verfügbarkeit der Zugänge
Die ICUnet Group gewährleistet den Zugang zu den E-Learning- und Potenzialanalyse-Tools für drei Monate ab Ausgabedatum oder bis der Schlüssel erstmals eingelöst wurde.
9. Nicht-Nutzung durch den Auftraggeber
Die dem Auftraggeber bereitgestellten Onlinezugänge zu den E-Learning- oder Potenzialanalyse-Tools werden auch bei Nicht-Nutzung von der ICUnet Group in Rechnung gestellt.

§ 15 Gerichtsstand
1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand der ICUnet Group in Passau als zuständigen Gerichtsort.
2. Die ICUnet Group ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt gilt ebenfalls der Gerichtsstand der ICUnet Group.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach Treu und Glauben und insoweit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vertrages und den beiderseitigen Interessen, eine wirksame Regelung zu finden und hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.