Neues Kurzzeit-Visum für qualifizierte Arbeitskräfte in China

Chinas Department für Human Resources und Sozialversicherungsangelegenheiten gibt einen neuen Vorschlagsentwurf bekannt, der die Einführung von einem 90-Tage Kurzzeit-Visum für qualifizierte Arbeitskräfte vorsieht.
Anfang Dezember 2014 gab Chinas Department für Human Resources und Sozialversicherungs-angelegenheiten einen neuen Vorschlagsentwurf bekannt, der die Einführung von einem 90-Tage Kurzzeit-Visum für qualifizierte Arbeitskräfte vorsieht. Es ist möglich, dass auch Bewerber ohne einen Universitätsabschluss berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass sie ein anderes professionelles Training vorweisen können. Diese  Aufenthaltserlaubnis kann nicht erneuert werden. Falls der Assignee seine Arbeit, die als “short-term work” definiert ist, für länger als 90 Tage per Einreise verrichten möchte, muss er eine Arbeitserlaubnis gemäß der Richtlinien der  PRC Administration der Regelungen über Arbeit von Ausländern in China beantragen. In dem Vorschlag werden die folgenden Aktivitäten als “short-term work” eingestuft:

  • Auslandsbezogene Handelsleistungen
  • Trainieren in einem chinesischen Sportinstitut
  • Technische- Management-, Consulting-, oder Recherche- und Entwicklungsarbeiten für Kooperationspartner in China
  • Durchführen von Modeschauen
  • Drehen von Filmen, Werbespots oder Dokumentationen
  • andere Aktivitäten, festgelegt von dem zuständigen Chinesischen Human Resources und Sozialversicherungs-Department.

Mit der Einführung dieser nützlichen Alternative zu dem schwer zu bekommenden Business M-Visum für Mehrfach-Einreisen wird Anfang Februar 2015 gerechnet. Trotzdem, von dem nicht benötigten Gesundheitscheck einmal abgesehen, wird erwartet, dass der Antragsprozess ähnlich langwierig ist, wie der für eine langfristige Arbeitserlaubnis.  
Im Großen und Ganzen kann der Antragsprozess in vier Hauptschritte unterteilt werden:

  • Stellung des Antrags für die Arbeitserlaubnis und Arbeitsbescheinigung für Ausländer
  • Antrag für das Z-Visum-Einladungsschreiben
  • Z-Visum-Antragsstellung bei der Chinesischen Botschaft im Heimatsland des Assignees
  • Antragstellung für eine Aufenthaltsgenehmigung binnen von 30 Tagen nach Einreise in China

Es ist zu erwarten, dass der Assignee eine Kopie seines Reisepasses, ein Diplom oder andere relevante Qualifikationszeugnisse sowie einen Lebenslauf in englischer Sprache für die Beantragung benötigen wird. Des Weiteren muss der Sponsor bzw. chinesische Kooperationspartner das Kooperations- oder Projektabkommen mit der Abteilung in dem Heimatland des Assignees vorweisen. Zudem werden die Geschäftslizenz und ein sog. Code-Zertifikat der Organisation benötigt. Von Fall zu Fall kann es dazu kommen, dass die lokalen Behörden auch noch weitere Dokumente anfordern.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke: 
E-Mail: gesa.lipke(at)icunet.ag
Telefon: +49 (0) 221 97661-0