Russland: Highly Qualified Specialist Visum – Neue Berechnung des erforderlichen Mindestgehalts

Die russische Gesetzgebung hat eine Gesetzesänderung zur Statusbestimmung ausländischer Einwohner herausgegeben. Diese tritt am 24. April 2015 in Kraft.
Die Änderung  beinhaltet die Korrektur der Gehalts- bzw. Lohnberechnungsmethode für den Status „hochqualifizierte Fachkräfte“ (highly qualified specialist – „HQS“) von Arbeitnehmern aus dem Ausland. Die Statusfestlegung wird anstatt auf Jahres-  nun mehr auf Monatsbasis erfolgen.
Von der Regelung betroffen sind die  Arbeitgeber, die zukünftig  ausländische Staatsbürger einstellen.
Die Neuerung erlaubt eine Kategorisierung in „HQS“, wenn die ausländischen Bürger als:

  • Wissenschaftler, Lehrer, Angestellte in der Industrie, im Tourismus- sowie Freizeitsektor als auch Angestellte, die im öffentlichen Dienst im Bereich der Informationstechnologie sowie in der Krim und in Sewastopol nicht weniger als 83.500 Rubel  im Monat verdienen.
  • Angestellte in der Technologiebranche  nicht weniger als 58.500 Rubel im Monat verdienen
  • ausländische Bürger allgemein nicht weniger als 167.000 Rubel im Monat verdienen

Laut den Richtlinien für eine „HQS“-Anstellung ist zu beachten, dass ein Quartalsgehalt genau dem Dreifachen eines Monatsgehaltes zu entsprechen hat. Diese Regelung gilt auch, wenn die Anstellung aufgrund von Krankheit oder unbezahlten Urlaub unterbrochen ist.
Wir empfehlen daher jedem russischen Arbeitgeber die monatliche Gehaltssätze für zukünftige ausländische Arbeitnehmer zu korrigieren, sollten diese monatlich nur knapp unter den genannten Grenzen liegen. Für bestehende Arbeitsverträge gibt es bisher keine Änderungsempfehlung.
Sollte das gesetzlich vorgeschriebene Monatsgehalt unterschritten werden, können weitere „HQS“ – Einstellungen für zwei Jahre verwehrt werden.
Auch wenn Immigrationbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden, begleitet Sie die ICUnet.AG natürlich bei jedem Schritt Ihres Antragsverfahrens.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an unsere Expertin Gesa Lipke:
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